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Stunden- / Prüfungspläne / Semestereinführungen

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Semestereinführungen

Prüfungstermine und Veranstaltungsbeginn Bachelor Architektur und Städtebau SoSe 2023

Prüfungstermine und Veranstaltungsbeginn Bachelor Bauingenieurwesen SoSe 2023

Prüfungstermine und Veranstaltungsbeginn Master SoSe 2023

Semestereinführung Erstsemester WiSe 2223

Semestereinführung höhere Bachelor- und Mastersemester WiSe 2223

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Stundenpläne 

Ihren individuellen Stundenplan können Sie sich unter www.lsf.tu-dortmund.de zusammenstellen. Mit Fragen zu einzelnen Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Lehrstuhl.

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Prüfungstermine Wintersemester 2022/2023

Prüfungsplan Wintersemester 2022/23 BA Architektur und Städtebau

Prüfungsplan Wintersemester 2022/23 BA Bauingenieurwesen 

Prüfungsplan Wintersemester 2022/23 alle MA

Für Prüfungen, für die keine gesonderten Anmeldetermine kommuniziert werden, gilt:

Der Anmeldezeitraum beginnt 6 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin.

Die Anmeldung muss bis spätestens 2 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin erfolgen.
Eine Abmeldung ist bei Mdl. Prüfungen bis 1 Woche, bei schriftlichen Prüfungen bis 1 Tag vor dem Beginn der jeweiligen Prüfung möglich.

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Prüfungsanmeldung, Prüfungsabmeldung und Verhalten im Krankheitsfall

Zu jeder Prüfung ist beim Zentralen Prüfungsamt der TU Dortmund (BOSS) eine eigenständige Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung zu Seminaren, Projekten und Hausübungen muss spätestens vier Wochen nach Beginn der Veranstaltung bzw. Ausgabe der Aufgabenstellung erfolgen. Die Anmeldung zu den mündlichen Prüfungen und Klausuren muss bis spätestens zwei Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin erfolgt sein. Die jeweiligen Prüfungstermine und Anmeldezeiträume werden durch die Lehrenden und / oder durch den Prüfungsplan der Fakultät zu Semesterbeginn bekannt gegeben. Bei nicht-fristgerechter Anmeldung kann die Teilnahme an der Prüfung verwehrt werden. Ein Beleg über die erfolgte Anmeldung sollte zur Sicherheit als pdf-Datei abgespeichert werden.

Eine Abmeldung ohne Angabe von Gründen ist bei mündlichen Prüfungen bis zu einer Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin, bei schriftlichen Prüfungen bis zu einem Tag vor dem jeweiligen Prüfungstermin und bei Seminaren, Projekten und Hausübungen bis zu einem Tag vor dem Ende des Anmeldezeitraumes möglich. Die oder der Studierende gilt dann als nicht zur Prüfung angemeldet.

Eine Prüfung gilt als mit „nicht ausreichend" (5,0) oder nicht bestanden bewertet, wenn die oder der Studierende sich nicht rechtzeitig wieder beim Prüfungsamt (BOSS) abmeldet oder wenn die Kandidatin oder der Kandidat zu einem Prüfungstermin ohne triftige Gründe nicht erscheint oder wenn sie bzw. er nach Beginn der Prüfung ohne triftige Gründe von der Prüfung zurücktritt.

Die für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachten triftigen Gründe müssen dem Zentralen Prüfungsamt unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit der Kandidatin oder des Kandidaten muss ein ärztliches Attest die Prüfungsunfähigkeit belegen. Mit Einreichung eines ärztlichen Attestes tritt die oder der Studierende von allen angemeldeten Prüfungen für den im Attest benannten Zeitraum zurück. Ein frist- und ordnungsgemäßer Rücktritt von Prüfungen im Krankheitsfall (Attest) wird nicht als Prüfungsfehlversuch gewertet.

Die oder der Studierende kann die Prüfungen, von denen er aufgrund von z.B. Krankheit zurückgetreten ist, wieder im darauffolgenden Prüfungszeitraum ablegen. Im Falle von Projekt- und Entwurfsseminaren oder Hausübungen – ausgenommen sind hier alle schriftlichen und mündlichen Prüfungen sowie die Bachelor- und Masterthesis – kann durch die Studierende oder den Studierenden ein Härtefall-Antrag gestellt werden, die Prüfung (z.B. das Kolloquium oder die Abgabe) vorzeitig, d.h. nicht erst im darauffolgenden regulären Prüfungszeitraum, ablegen zu dürfen. Dieser ist schriftlich und begründet innerhalb von einer Woche nach dem Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss der Fakultät einzureichen. Zusätzlich ist die oder der Betreuer/in oder der Lehrstuhl unverzüglich über die Krankheit und damit versäumte Abgabe (oder Kolloquium) zu informieren. Der zum Zeitpunkt der Krankheit erreichte Leistungs-/Bearbeitungsstand der zu bearbeitenden Aufgabe ist der oder dem Betreuer/in oder dem Lehrstuhl ebenfalls unverzüglich vorzulegen (z.B. als Pdf, als Foto etc. per Mail). Der Prüfungsausschuss der Fakultät prüft den eingereichten Antrag auf das Vorliegen eines Härtefalls (z.B. schwere Erkrankung, nicht aufzuschiebende Operation, Unfall, Todesfall). Wird dieser durch den Prüfungsausschuss festgestellt, wird der oder dem Studierenden eine Verlängerung der Bearbeitungszeit, die Möglichkeit einer späteren Abgabe der Unterlagen und das Ablegen der Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt eingeräumt. Der Bearbeitungszeitraum und die Abgabe der Unterlagen verlängern sich um den im ärztlichen Attest genannten Zeitraum.

Für weitere Angaben zu den Prüfungen wie Ort, Uhrzeit, zugelassene Hilfsmittel etc. sind die entsprechenden Lehrstühle verantwortlich. Die Prüfungstermine werden in der Regel so geplant, dass es zu keinen Überschneidungen zwischen den Regel- und Wiederholungsterminen kommt. Bei im Studienverlauf weiter entfernt liegenden Prüfungen können Überschneidungen leider nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Dies ist bei der persönlichen Studienplanung zu berücksichtigen.

Merkblatt zur Prüfungsanmeldung, Prüfungsabmeldung und Verfahrensweise im Krankheitsfall

Weitere Informationen zur Prüfungsan- und -abmeldung, Krankmeldung, Nachteilsausgleich etc.

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Zentrale Prüfungsverwaltung Team 2

Hier erhalten Sie alle wichtigen Auskünfte zu den Prüfungsterminen, Unterstützung bei der An- und Abmeldung im BOSS, wichtige Infos zum Einreichen von Attesten sowie die Laufzettel für die Anmeldung zur Bachelor- und Masterarbeit.

Ansprechpartner für die Fakultät:

Dez. Studierendenservice, Zentrale Prüfungsverwaltung, Campus Nord, Emil-Figge-Straße 61, Raum E04/05, 44227 Dortmund

Terminsprechstunde – Bei Bedarf vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per Mail einen individuellen Termin für einen persönlichen Besuch vor Ort.

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Technische Universität
Dortmund

Fakultät Architektur
und Bauingenieurwesen

GB II, Campus Süd
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D-44221 Dortmund
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Fax +49(0)231-755 5279