Sie sind Studierende/r einer anderen Hochschule und möchten sich Leistungen aus Ihrem vorherigen Studiengang anerkennen lassen? Dann wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Studienkoordinatorin unserer Fakultät Dipl.-Ing. Karen Seiler.
Anträge auf Sonderzulassung können für folgende Fächer gestellt werden:
Anträge auf Sonderzulassung können gestellt werden, wenn zur Teilnahme an einem der aufgeführten Fächer eine oder mehrere Zulassungsvoraussetzungen fehlen und eine stichhaltige Begründung vorliegt, weshalb nicht alle Zulassungsvoraussetzungen erbracht werden konnten. Die Unvollständigkeit an sich ist keine Begründung.
Ist ein fehlendes Fach bereits bestanden, die Note aber noch nicht im BOSS-System eingetragen, so muss kein Antrag auf Sonderzulassung gestellt werden, da die Zulassungsvoraussetzungen de facto bereits vollzählig erbracht wurden. In diesem Fall genügt eine Bestätigung, dass die ausstehende Zulassungsvoraussetzung bestanden wurde, an den jeweils betreuenden Lehrstuhl und das Prüfungsamt.
Diejenigen, die eine bestimmte Klausurnote als letzte ausstehende Zulassungsvoraussetzung benötigen, tragen sich bei dem betreffenden Lehrstuhl vor der Klausur in eine Liste ein, damit ihre Klausuren rechtzeitig korrigiert werden und die Meldung „bestanden“/“nicht bestanden“ ausgegeben werden kann.
Anträge auf Sonderzulassung können jederzeit gestellt werden.
Anträge auf Sonderzulassung werden in Briefform an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gestellt, per E-Mail, nicht per Post. Sie finden hier einen Bespielantrag!
Ein Härtefallantrag kann gestellt werden, wenn es aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung zu längeren Ausfallzeiten kommt. Voraussetzung eines Härtefallantrags ist ein ärztliches Attest. Durch einen Härtefallantrag kann die Abgabefrist für die aktuell belegten Fächer verlängert werden; die Verlängerungsfrist entspricht der Ausfallzeit (Anzahl der Tage).
Sollte es sich zum Zeitpunkt der Einreichung des Härtefallantrags abzeichnen, dass die Erkrankung andauern wird, kann in Absprache mit den betreuenden Lehrstühlen und dem Prüfungsamt ein Rücktritt von der Teilnahme an Fächern ohne Fehlversuch erwirkt werden.
Ein Härtefallantrag kann außerdem gestellt werden, wenn es aufgrund eines Todesfalls in der eigenen Familie zu einer schweren psychischen Belastung kommt.
Härtefallanträge können jederzeit gestellt werden.
Härtefallanträge werden in Briefform an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gestellt, per E-Mail, nicht per Post. Ein Attest muss sowohl beim Prüfungsamt als auch beim Prüfungsausschuss eingereicht werden. Bei Todesfällen ist eine Sterbeurkunde nachzureichen.
Sollten Sie eine chronische Beeinträchtigung oder Behinderung haben, können Sie einen Nachteilsausgleich an Prof. Gottfried Müller stellen. Gemeinsam mit den betreffenden Professuren wird nach einer individuellen Lösung für Sie gesucht.
Nachteilsausgleiche werden in Briefform an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gestellt, per E-Mail, nicht per Post.
Sie haben BAföG beantragt und möchten sich nun Ihre erbrachten Leistungen bestätigen lassen?
Dann reichen Sie bitte folgende Unterlagen digital an Prof. Gottfried Müller, den BAfög-Beauftragten der Fakultät, ein.
Prof. Gottfried Müller (Vorsitzender)
Prof. Dr.-Ing. Mike Gralla (Stellvertretender Vorsitzender)
Prof. Dr.-Ing. Reinhard Maurer
Prof. Wouter Suselbeek
Dipl.-Ing. Matthias Bettin
Anna Wessels, M.Sc. (Vertreterin)
Nikolaus Broemmelkamp
Jacqueline Ebert
Sebastian Krieger
Martin Schlömann
Florian Sossna
Nina Szkatula
Susanne Reinemann, M.Sc. (Studienkoordinatorin)
Dipl.-Ing. Karen Seiler (Studienkoordinatorin)
Karin Vogt (Prüfungsverwaltung)